Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version Januar 2023

 

1 Allgemeines
Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») der Montresa GmbH (Dienstleisterin) gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.

2 Gegenstand des Vertrags
Dieser Vertrag regelt den Einsatz von Geräten und Dienstleistungen, die dem Kunden von der Dienstleisterin angeboten werden.

3 Leistungen der Dienstleisterin
Allgemein
Über den Umfang der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) geben die aktuellen Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Website der Dienstleisterin unter www.montresa.swiss Auskunft. Die Dienstleisterin kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Infrastruktur der Dienstleisterin oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Die Dienstleisterin ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.

Unterhalt
Die Dienstleisterin behebt während der Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird die Dienstleisterin wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien etc. zu unterbrechen oder einzuschränken.

4 Geltungsbereich, Voraussetzungen
Das Auslösen eines Notrufs setzt unter anderem eine genügende Abdeckung des für den Notruf-Service notwendigen Mobilfunknetzes voraus. In Funklöchern, abgelegenen Gebieten, Kellern, Garagen und dergleichen oder bei technischen Störungen des Mobilfunknetzes ist die Erbringung des Notruf-Services ausgeschlossen. Geräte, welche GPS-Koordinaten abfragen und weiterleiten können, können diese GPS-Daten nur im Freien ermitteln. Die GPS-Koordinaten können je nach Gebiet und Ort von den tatsächlichen Koordinaten abweichen.

5 Dienstleistungen der Notrufzentrale
Die Dienstleistungen der Notrufzentrale sind standardisiert und werden zu den beim Vertragsabschluss aktuellen Preisen verrechnet. Die Notrufzentrale wird je nach Art der eingehenden Meldung oder je nach Vereinbarung mit dem Kunden und nach Absolvierung des Überprüfungsprozederes den Einsatz eines Interventionsdienstes auslösen (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz etc.). Der Kunde wurde darüber informiert und nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleisterin weder einen Einfluss darauf hat, ob ein Einsatz erfolgt, noch einen Einfluss auf die Art dieses Einsatzes und die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten der benachrichtigten Interventionsdienste hat.

6 Leistungen der Notrufzentrale
Die Notrufzentrale der Dienstleisterin nimmt an jedem Tag eines Jahres, während 24 Stunden Meldungen entgegen, die über das bei der Dienstleisterin erworbene Gerät des Kunden an sie abgesetzt werden. Die Notrufzentrale löst im Falle eines gültigen Notrufs die mit dem Kunden für einen solchen Fall vereinbarten Massnahmen in seinem Namen aus (Benachrichtigung von bestimmten Personen, Aufbieten von Notfallorganisationen etc.). Die Auslösung erfolgt nur:

falls eine entsprechende Massnahme vereinbart wurde (die Notrufzentrale ist nicht verpflichtet, Massnahmen auszulösen, wenn solche nicht vorgängig vereinbart wurden);
falls der Kunde bzw. der Besitzer des Geräts nicht rechtzeitig den Notruf als Fehlalarm widerruft.
Die Kosten allfälliger Fehlalarme (z. B. Gebühren von Notfallorganisationen für Fehlausrückungen) gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Gespräche, die im Rahmen der Leistungsabwicklung mit ihm geführt werden, aufgezeichnet und dass Geolokalisationsdaten gespeichert werden.

7 Durch Dritte erbrachte Leistungen von Zusatzdiensten
Bei Leistungen, vom Kunden bei der Dienstleisterin bestellten Zusatzdiensten, die durch Dritte (Drittleistungserbringer) erbracht werden, gelten die jeweils vom Drittleistungserbringer geltenden Leistungsbeschreibungen sowie Gewährleistungsbedingungen des Drittleistungserbringers. Insoweit wird hierfür auf die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittleistungserbringers in der jeweils gültigen Version verwiesen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittleistungserbringers werden mit Abschluss der Bestellung zur jeweiligen Zusatzdienstleistung dem Kunden zur Verfügung gestellt und stehen im Downloadcenter auf der Website der Dienstleisterin unter www.montresa.swiss zur Verfügung.

8 Leistungen des Kunden
Bezahlung
Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.

Passwörter etc.
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Log-in-Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.

Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind ausschliesslich für den üblichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Dienstleisterin für spezielle Anwendungen eingesetzt werden. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der Dienstleistungen und der angeschlossenen Geräte verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich

Nutzung des Geräts ohne Notfall (jede [unvorhergesehene] Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt);
Belästigen oder Beunruhigen von Dritten;
Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Benutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (Phishing);
jegliche Form des Eindringens in die oder Verletzung der Privatsphäre Dritter, auch wenn sich diese im Herrschaftsbereich des Kunden befinden;
Schädigen oder Gefährden der Infrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software oder sonstige Vorkehrungen;
Verwendung des im System des Kunden integrierten Mobilfunkanschlusses für andere Zwecke als zur Herstellung von Notrufverbindungen und Probealarmen. Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, der Dienstleisterin Auskunft über die Nutzung zu erteilen.
Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von der Dienstleisterin übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.

Verantwortung für die Benutzung
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Gerätschaften, Dienstleistungen und Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse oder seine Ausrüstung bei der Dienstleisterin (für deren eigene oder für Rechnung Dritter) bezogen oder bestellt wurden. Für die Bezahlung von Gebühren Dritter (Gebühren der Feuerwehr für Fehlalarme, Installation, Übermittlungsgebühren, kantonale Abgaben etc.) ist der Kunde in jedem Falle selbst verantwortlich. Stellt der Kunde die von der Dienstleisterin bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen oder Personen mit einem gesetzlichen Beistand zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

9 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, mit der Notrufzentrale deren Vorgehen im Falle eines Notrufs vorgängig zu vereinbaren. Der Kunde teilt der Notrufzentrale zudem rechtzeitig schriftlich oder telefonisch mit:

jede Änderung seiner Kundenangaben, namentlich der Adresse und der Telefonnummer, unter der er erreichbar ist. Dies gilt auch für die Angaben zu den Drittpersonen, an die er die Geräte zur Nutzung weitergegeben hat;
jede Änderung von Anordnungen bezüglich der zu treffenden Vorkehrungen der Notrufzentrale. Die angezeigten Änderungen treten frühestens 24 Stunden nach dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem sich die Dienstleisterin bzw. ihre Notrufzentrale im Besitz aller dazu nötigen Angaben, Weisungen und Vollmachten des Kunden befindet. Bis dahin sind die ursprünglichen Angaben für die Notrufzentrale massgeblich. Der Kunde ermächtigt die Dienstleisterin bzw. die Notrufzentrale ausdrücklich, die Massnahmen zu ergreifen, die vereinbart wurden. Insbesondere ermächtigt er die Dienstleisterin bzw. die Notrufzentrale, im Falle einer Meldung das Hausrecht für ihn auszuüben, die Intervention von staatlichen Behörden zu veranlassen und alle weiteren Handlungen zur Abwehr von Schäden namens und im Auftrag des Kunden vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich zu diesem Zweck unter anderem, der Dienstleisterin jederzeit die von ihr verlangten schriftlichen Vollmachten zukommen zu lassen, welche gegenüber Dritten für den Zweck der Leistungserbringung erforderlich sind.

10 Pflichten des Kunden
Die mit den Geräten verbundenen Dienstleistungen erfordern eine gezielte und adäquate Mitwirkung des Kunden. Es ist Pflicht des Kunden, die Bedienungsanleitung und die weiteren Dokumentationen zur Kenntnis zu nehmen und die dortigen Empfehlungen zu beachten. Falls der Kunde die Geräte einer Drittperson abgibt, stellt er sicher, dass diese Dritten die Geräte korrekt bedienen können und die massgeblichen Dienstleistungsfunktionalitäten verstehen und anwenden können. Dies gilt namentlich, wenn es sich bei diesen Dritten um Kinder, ältere Personen, Personen mit medizinischen Problemen, Mitarbeitende eines Unternehmens und dergleichen handelt.

Der Kunde erklärt hiermit, dass das Einverständnis dieser Drittpersonen zu allen Handlungen und Massnahmen vorliegt, welche die Dienstleisterin im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags vornimmt (namentlich Zustimmung zur Speicherung von Personendaten, Gesprächsaufzeichnungen, Geolokalisation, Benachrichtigung von Dritten etc.). Der Kunde stellt die Dienstleisterin jederzeit von Ansprüchen dieser Drittpersonen frei und hält sie schadlos.

Der Kunde verpflichtet sich, die Funktionsfähigkeit der Geräte, insbesondere den Ladezustand und das Ladeverhalten der Batterie, regelmässig zu prüfen. Die Dienstleisterin empfiehlt, monatlich mindestens einen Testanruf auszulösen, bei dem der Kunde die Notrufadressaten vorgängig informieren wird. Der Kunde stellt sicher, dass Alarmkontakte korrekt eingegeben und dass die Notrufempfänger instruiert sind, wie sie sich im Falle eines Notrufs zu verhalten haben. Alarmkontakte bzw. Rufnummern von Blaulichtorganisationen wie Polizei, Feuerwehr, Sanität etc. können nicht verwendet werden. Der Kunde teilt der Dienstleisterin jede Änderung der Rechnungsadresse und allfälliger Einsatz- oder weiterer Adressen schriftlich oder telefonisch mit.

11 Einrichtungen beim Kunden/Endgeräte
Allgemein
Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software etc.). Die Nutzung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter Geräte durch den Kunden voraus. Setzt der Kunde andere als die von der Dienstleisterin gelieferten oder empfohlenen Geräte oder Services ein, tut er dies auf eigene Gefahr. Die Dienstleisterin ist in diesem Fall nicht verpflichtet, Dienstleistungen in Bezug auf solche Geräte oder Services zu erbringen. Sie ist namentlich nicht verpflichtet, auf Meldungen solcher Fremdgeräte oder -services zu reagieren, deren Funktionalität oder Konformität zu ermöglichen oder sonst wie allfälligen Fehlfunktionen zu begegnen. Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Dienstleisterin gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz.

Zugriff der Dienstleisterin auf Einrichtungen des Kunden
Die Dienstleisterin ist jederzeit berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz oder auf andere Weise auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur oder die Gerätschaften zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software abzurufen, einzusehen, zu speichern, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen dieses Zugriffs erhält die Dienstleisterin Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Dienstleistungen stehen. Die Dienstleisterin haftet nicht für nach dem Zugriff auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur oder den Geräten des Kunden, sofern diese nicht nachweislich durch diesen Zugriff der Dienstleisterin verschuldet worden sind.

Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur, Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um insbesondere zu verhindern, dass seine Infrastruktur und seine Geräte für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten (insbesondere unlautere Massenwerbung [Spam], betrügerische Nachrichten [Phishing-Mails/SMS], betrügerische Internetseiten [z. B. gefälschte Log-in-Seiten], schädliche Software wie Viren, trojanische Pferde, Würmer etc.) verwendet werden. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen der Dienstleisterin oder Dritter oder verwendet er nicht zugelassene Geräte, kann die Dienstleisterin ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen lassen und Schadenersatz fordern.

Mietgeräte im Eigentum von Montresa GmbH
Stellt die Montresa GmbH ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum der Montresa GmbH. Die Begründung von Pfand und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, die Montresa GmbH unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der Montresa GmbH hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb von 10 Tagen an die Montresa GmbH zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält die Montresa GmbH sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen.

12 Preise
Allgemein
Massgebend sind jeweils die aktuellen auf www.montresa.swiss publizierten Preise und Gebühren der Dienstleisterin. Die Dienstleisterin kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.

Beginn Zahlungspflicht; Sperren
Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel bei Vertragsabschluss bzw. mit Vertragsänderung. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehältlich anderslautender gesetzlicher Vorgaben erhebt die Dienstleisterin für das Sperren und Entsperren eine entsprechende Gebühr.

13 Missbräuche
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die Dienstleisterin den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.

14 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Allgemein
Die Dienstleisterin erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Einwände des Kunden zur Rechnungsstellung müssen innerhalb von drei Monaten nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Danach gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann die Dienstleisterin verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrags werden alle ausstehenden Beträge (das heisst auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.

Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne Weiteres in Verzug und die Dienstleisterin kann, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die der Dienstleisterin durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde der Dienstleisterin einen Verzugszins von 5 % sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann die Dienstleisterin eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 40 erheben.

Sicherheit
Hat die Dienstleisterin Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann die Dienstleisterin auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde sie nicht, kann die Dienstleisterin die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum marktüblichen Zinssatz für Sparkonten verzinst. Die Dienstleisterin kann alle Forderungen an den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.

Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen
Für Waren und Dienstleistungen, welche per Rechnung belastet werden, gelangt Ziffer 7 – vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen – auch dann zur Anwendung, wenn die Dienstleisterin nur das Inkasso für Lieferungen oder Dienstleistungen Dritter wahrnimmt. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Montresa GmbH.

Ende der Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht endet frühestens mit Rückgabe der gemieteten Geräte an die Montresa GmbH.

15 Rufnummern und weitere Adressierungselemente
Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z. B. IP-Adresse). Die Dienstleisterin stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden, sofern die Dienstleisterin nicht ausdrücklich einwilligt. Die Dienstleisterin kann sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe es erfordern oder im Falle von Rufnummer Streitigkeiten unter Privaten. Unter Vorbehalt der Übertragung zu einem anderen Anbieter fallen die Adressierungselemente bei Beendigung des Bezugs der entsprechenden Dienstleistung entschädigungslos an die Dienstleisterin zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden.

16 Datenschutz
Allgemein
Beim Umgang mit Daten hält sich die Dienstleisterin an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Die Dienstleisterin erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass die Dienstleisterin:

im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seines Zahlungsverhaltens weitergeben kann;
seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf;
seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote;
Gespräche aufzeichnen darf und diese maximal 6 Monate speichert;
die Geolokalisationsdaten des Kunden speichert.
Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.

Leistungserbringung zusammen mit Dritten
Wird eine Dienstleistung von der Dienstleisterin gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen oder Waren Dritter über die Einrichtungen der Dienstleisterin, so kann die Dienstleisterin Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen oder für die Lieferung von Waren notwendig ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Dritte ihre Rechte, soweit durch diesen Vertrag berührt, selbstständig ihm gegenüber wahrnehmen können.

Datenbearbeitung im Ausland durch beauftragte Dritte
Die Dienstleisterin ist im Rahmen ihrer Leistungserbringung auch auf Produkte und Dienstleistungen von Herstellern und Lieferanten im Ausland angewiesen, die im Rahmen ihrer Auftragserfüllung, beispielsweise bei der Erbringung von Wartungsleistungen, aus dem Ausland auf Personendaten oder Fernmeldedaten auf den Systemen der Dienstleisterin zugreifen können oder diese an ihrem Standort im Ausland bearbeiten. Standorte von ausländischen Lieferanten und Dienstleistern können in den USA oder in anderen Ländern sein, in denen die geltenden Datenschutzgesetze ein tieferes Schutzniveau bieten als in der Schweiz. In diesem Fall stellen wir einen angemessenen Schutz gemäss den in der Schweiz geltenden Gesetzen sicher, indem wir beispielsweise mit den Empfängern sogenannte EU Model Clauses abschliessen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Vertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission eingeführt wurden, um Personendaten bei grenzüberschreitenden Transfers angemessenen Schutz zu bieten.

17 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte, soweit sie nicht in sein Eigentum übergegangen sind. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Sämtliche Immaterialgüterrechte, die bereits vorbestehen oder im Laufe der Vertragserfüllung entstehen und im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten der Dienstleisterin stehen, verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Dem Kunden ist es namentlich untersagt, die eingesetzte Software zu dekompilieren, darauf basierende Produkte zu entwickeln, Copyrighthinweise zu entfernen oder sonst auf eine Weise zu verwenden, die nicht explizit durch den Vertrag erlaubt wird. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird die Dienstleisterin dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Dienstleisterin schadlos zu halten.

18 Benutzungseinschränkungen/Gewährleistung
Unterbrüche
Die Dienstleisterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der gelieferten Geräte, der von ihr genutzten Telekommunikationsnetze (namentlich das Mobilfunknetz), ihrer Infrastruktur oder ihrer Dienstleistungen geben.

Netze und Dienste Dritter
In Bezug auf die für die Dienstleistungen der Dienstleisterin genutzten Netze bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.

Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Massnahmen der Dienstleisterin
Die Dienstleisterin trifft Vorkehrungen, um ihre Einrichtungen und ihre elektronische Kommunikation mit dem Kunden vor Eingriffen Dritter zu schützen.

Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass

die verwendete Infrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist;
Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishingangriffe etc. die Benutzung der Dienstleistung weder beeinträchtigen noch die Infrastruktur oder Geräte des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.
Die Dienstleisterin ist berechtigt, die mit dem Fernmeldenetz verbundenen Geräte auf Sicherheitsmängel zu prüfen, Filter einzusetzen und weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Infrastruktur der Dienstleisterin, von Kunden und von Dritten vor rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Eingriffen zu schützen oder um gesetzes- oder vertragswidrige Nutzung zu verhindern.

Inhalte
Die Dienstleisterin kann keine Verantwortung übernehmen für

Inhalte, welche der Kunde von der Dienstleisterin übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er der Dienstleisterin oder Dritten zugänglich macht;
Inhalte, welche der Kunde über die verwendeten Telekommunikationsnetze erhält;
die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Dienstleistungen der Dienstleisterin zugänglich gemacht werden.
Umzug
Im Falle des Umzugs des Kunden kann die Dienstleisterin nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden oder dass die von ihm gekauften Geräte am neuen Ort (wieder)verwendet werden können. Ebenfalls können die Gebühren für Dienstleistungen je nach Ortschaft variieren.

Endgeräte
Die Dienstleisterin gewährt auf allen bei ihr gekauften Geräten zwei Jahre Garantie. Im Falle eines Defekts, den er nicht selbst zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, das betreffende Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg oder dem Garantieschein an die Montresa GmbH zu senden. Abhängig vom Defekt repariert oder ersetzt die Dienstleisterin das Gerät durch ein neues oder gleichwertiges Gerät kostenlos. Jede weitere Rechts- oder Sachgewährleistung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

19 Haftung der Dienstleisterin
Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei Vertragsverletzungen haftet die Dienstleisterin nur für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Dienstleisterin ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber 10’000 CHF. Die Haftung der Dienstleisterin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen oder der vom Kunden erworbenen oder gemieteten Geräte.

Höhere Gewalt
Die Dienstleisterin haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen etc.), kriegerische Ereignisse, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall, der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen etc.

Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter
Bezieht der Kunde über seine Einrichtungen Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist die Dienstleisterin – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin. Die Dienstleisterin übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Waren oder Dienstleistungen, auch dann nicht, wenn sie diesbezüglich das Inkasso durchführt.

20 Keine Gewähr für die Intervention Dritter
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Voraussetzungen für einen Einsatz, die Einsatzprofile oder Interventionszeiten von allfällig aufzubietenden Interventionsdiensten örtlich voneinander abweichen und dass die Dienstleisterin darauf keinen Einfluss hat. Die Dienstleisterin übernimmt daher keinerlei Garantie oder Haftung, dass eine von der Notrufzentrale ausgelöste Massnahme überhaupt oder rechtzeitig zu einer Intervention des betreffenden Dienstes führt. Der Kunde ist jedoch in jedem Falle selbst verpflichtet, sich bei den örtlich zuständigen Dienststellen zu erkundigen und, gestützt darauf, die nötigen Vorkehrungen zu treffen und die Dienstleisterin zu verständigen.

21 Dauer und Kündigung
Allgemein
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung kann für das ganze Vertragsverhältnis erfolgen oder – wo zutreffend – für allfällige einzelne Dienstleistungen. Eine Kündigung ist möglich, sobald bei der betreffenden Dienstleistung keine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser die Dienstleisterin nimmt im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen. Vorbehalten bleiben spezifische Vereinbarungen über Optionen mit einer abweichenden, insbesondere kürzeren, festen Laufzeit.

Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer
Für alle oder einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgesehen sein. Während deren Fristen sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur mit den von der Dienstleisterin festgelegten Kostenfolgen möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt die Dienstleisterin vorzeitig aus einem in Ziffer 8 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde der Dienstleisterin die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt die Dienstleisterin vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 8 genannter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.

22 Leistungsübersicht
Die Dienstleisterin kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei der Dienstleisterin bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt die Dienstleisterin ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.

23 Änderungen
Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
Die Dienstleisterin behält sich vor, die Preise und ihre Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt die Dienstleisterin dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht die Dienstleisterin Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, oder ändert die Dienstleisterin eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betreffende Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

Änderungen der AGB
Die Dienstleisterin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die Dienstleisterin informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit der Dienstleisterin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies innerhalb eines Monats, akzeptiert er die Änderungen.

24 Übertragung
Die Übertragung des Vertrags oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf vorheriger beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Die Dienstleisterin kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern die Dienstleisterin diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert oder sie von dieser Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert wird. Weiter ist die Dienstleisterin, jedoch nicht der Kunde berechtigt, bestehende oder künftige Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen bzw. an diese abzutreten.

25 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).

 

Weitere Informationen:

montresa GmbH
Brunnenweg 6
CH-8542 Wiesendangen
E-Mail: support@montresa.swiss
Hotline: +41 79 208 88 84
(täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr)
www.montresa.swiss